Energieausweis für Ihr Zuhause

Wie effizient ist Ihr Haus wirklich?

Der Energieausweis zeigt Ihnen auf einen Blick, wie es um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie steht. Er ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht – er ist der erste Schritt in Richtung Energieeinsparung, Klimaschutz und Werterhalt.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Klarheit über den Energieverbrauch – Sie sehen sofort, wo Einsparpotenziale liegen.

  • Wertsteigerung der Immobilie – Ein guter Energieausweis erhöht Attraktivität und Marktwert.

  • Rechtliche Sicherheit – Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen bei Verkauf oder Vermietung.

* Wenn Ihr Gebäude die Normen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt oder übertrifft, benötigen Sie nur einen Verbrauchsausweis.

Beispiel:
Wurde Ihr Haus vor 1977 gebaut? Wenn Sie bis 2001 Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt haben und können diese nachweisen, ist ein Verbrauchsausweis ausreichend.

Der Energiestandard eines Gebäudes wird durch den Energieausweis beschrieben.

  • Der Energieausweis ist eine gute Möglichkeit für Hausbesitzer, sich ein Bild von der Effizienz ihres Hauses zu machen. Ein Steckbrief ergänzt den Energieausweis und enthält Empfehlungen, wie Sie Ihr Haus kostengünstig modernisieren können.
  • Die Energieeffizienz eines Gebäudes wird anhand verschiedener Kennwerte bewertet.
  • Die Unterschiede bei den Berechnungen der Bedarfsausweise sowie der Verbrauchsausweise ergeben sich aus den unterschiedlichen Berechnungsverfahren.

Für einen Neubau sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet einen Energieausweis vorzulegen, wenn die zuständige Behörde dies verlangt. Ausgenommen sind hierbei Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m².

Ein Energieausweis ist bei einem Verkauf oder einer Vermietung eines Wohngebäudes erforderlich, einschließlich wenn das Wohngebäude Modernisierungs- oder Sanierungsbedürftigkeit ist. Der Energieausweis ist nicht erforderlich, wenn die Immobilie für den Abriss bestimmt ist.

Ein Energieausweis ist bei Sanierungen notwendig, sofern im Rahmen eines Sanierungsvorhabens Fördermittel beantragt werden möchten.

Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, besteht gemäß § 79 Absatz 4 GEG keine Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen. Das bedeutet, dass der Eigentümer eines solchen Gebäudes beim Verkauf oder bei einer neuen Vermietung keinen Energieausweis vorlegen muss. Auch für Häuser in einem denkmalgeschützten Ensemble besteht keine Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen. Dies bedeutet, dass Interessenten für ein Baudenkmal keine Informationen über Heizkosten und Klimabilanz erhalten werden.

Bei Zwangsversteigerungen ist kein Energieausweis erforderlich. Die Zwangsversteigerung ist nicht als Tatbestand aufgeführt, der eine Vorlage des Energieausweises erforderlich macht. Zwangsversteierungen fallen unter das spezielle Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.

Ein Energieausweis ist nach Gebäudeenergiegesetz 10 Jahre lang gültig.
Wenn Sie in der Zwischenzeit energetische Verbesserungen vornehmen, empfiehlt es sich vor Ablauf der 10 Jahre einen neuen Energieausweis ausstellen zu lassen, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten entsprechend nachweisen zu können

Laut § 86 GEG gibt es 9 Energieeffizienzklassen, in die eine Immobilie entsprechend ihres Endenergiebedarfs bzw. -verbrauchs eingeordnet werden kann. Die Klassen reichen von der besten Klasse A+, über B, C, D, E, F und G, bis zur Klasse H mit dem größten Endenergiebedarf/-verbrauch. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten wird hier die Energieeffizienzklasse angezeigt. Die Effizienzklasse des Gebäudes wird potenziellen Käufern deutlich angezeigt, damit sie die energetischen Eigenschaften der Immobilie verstehen können.

Wie ist der Energieausweis aufgebaut?

  • Gebäudeangaben (Adresse, Baujahr, Anlagentechnik, Wohneinheiten, genutzte Energieformen, Lüftung, Klimaanlagen)
  • Energieberechnungsverfahren (Bedarf oder Verbrauch)
  • Kennwerte für Energiebedarf
  • Treibhausgasemissionen
  • Einhaltung gesetzlicher Nutzungsvorgaben bei erneuerbaren Energien
  • Energieeffizienzklasse
  • Endenergievergleichswerte
  • Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung, neue Heizungsanlage)
  • Kennwerte für Energieverbrauch (in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche)
  • Energieeffizienzklasse
  • Endenergievergleichswerte

Erläuterungen zu Kennziffern und Berechnungsweisen

Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz (falls Sanierung möglich)

Energieeffizienzklassen im Überblick

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